Dr. Wodarg wirft ein, dass die Durchführung eines (PCR-)Tests auf eine infektiöse
Krankheit einen verantwortlichen Arzt erfordert. Das dürfe nicht einfach
irgendwer machen. Daher sollte man sich diesen auch nennen lassen und sei es
nur der zuständige Arzt des Gesundheitsamts.
Rechtsanwältin Fischer ergänzt, dass es sich empfiehlt auch immer das
zuständige Labor, in dem ein Test durchgeführt wird, in Erfahrung zu bringen,
damit man da nachhaken kann, falls etwas nicht stimmt.
Dr. Weichert erläutert, dass im Rahmen eines Corona-Tests auf jeden Fall eine
Aufklärung per Merkblatt oder ähnlichem stattfinden muss. Darauf muss die Art
der Datenverarbeitung, die Zweckbindung usw. erläutert sein.
Die Datenerfassung in Restaurants ist laut Dr. Weichert bedenklich
insbesondere wenn gemeinsame Eintragungslisten für alle verwendet werden, da
man dann Daten anderer Leute einsehen und seine Schlüsse ziehen kann. Auch,
dass die Polizei diese Daten zu anderen Zwecken verwendet, wie es teilweise in
Medien gemeldet wurde, müsste extrem engen Grenzen und hohen Anforderungen
unterliegen.
Inwieweit das (zu diesem Zeitpunkt gültige) Infektionsschutzgesetz und die
dort bedingte „pandemische Lage nationaler Tragweite“ als Grundlage für alles
ablaufende ausreicht ist für Dr. Weichert zweifelhaft. Er findet es
jedoch insofern verhältnismäßig, dass man es im Moment nicht besser weiß und
keine besseren Mittel hat. Auch PCR-Tests hält er für in Ordnung, wenn sie
eine 95 Prozentige Trefferquote haben, wie Medien behaupten, die er konsumiert hat
(vergleich
Corona-Ausschuss Sitzung 4: Aussagekraft des PCR-Tests).
Ein Regensburger Rechtsprofessor hat in einem Gutachten festgehalten, dass die
Grundlagen für den Fortbestand der Maßnahmen permanent überprüft werden
müssten, was wohl nicht geschieht, denn zum Zeitpunkt der Sitzung (im Sommer)
sieht es nicht nach einer Katastrophe aus.