Einsprüche gegen Bußgeldbescheide von Behörden werden vermutlich bislang
nicht strikt verfolgt. Es lohnt sich immer Einspruch zu erheben.
Supermarktbetreiber z. B. haben zwar ein Hausrecht, dieses ist aber nicht
unbegrenzt. Zum Beispiel wurde in einem BGH-Urteil festgestellt, dass eine
anlasslose Taschendurchsuchung von Kunden nicht erlaubt ist. Es ist kein
Generalverdacht erlaubt.
Schon wenn ein Patient einen Arzt aufsucht auch ohne tatsächlich ein
Vertragsverhältnis mit ihm einzugehen, gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Alleine schon bei welchem Arzt man war ist eine intime Information.
Dass verlangt wird auf Maskenbefreiungsattesten die Diagnose und den Arzt zu
vermerken ist daher stigmatisierend.
Es ist unklar wie genau die Maske beschaffen zu sein hat, damit man der
Verordnung entspricht. Es ist unklar wer sowas kontrollieren darf. Es ist
unklar, wie eine Ausnahme von der Maskenpflicht nachzuweisen ist.
Die Masken sollen nach landläufiger Erzählung genau diejenigen schützen,
die keine Maske tragen können. In der Praxis wird dies jedoch verkehrt: Wer
keine Maske trägt, schädigt die Maskenträger.
Wenn man den Zusammenhang einmal verschiebt merkt man, mit was man es hier zu
tun hat. Man stelle sich vor man ginge genauso mit Rollstuhlfahrern, Blinden
usw. um.
In Fällen wie den oben aufgezählten handelt sich schnell um Straftatsbestände:
Nötigung (etwas zu verlangen, was einem nicht zusteht)
Üble Nachrede (zu behaupten das Attest sei gefälscht)
Körperverletzung (jemanden zu nötigen eine Maske zu tragen, der es nicht
kann)
Ein Verwaltungsgericht hat bereits festgestellt, dass die
Maskenpflicht ohne die Ausnahmeregelung zur Befreiung nicht verfassungsgemäß
wäre.
Dass man „Gesundheitszeugnis“ ablegen muss oder sich dazu genötigt
sieht hat für einige in der Sitzung schon einen Anklang zur Nazipolitik ab 1933.
Die Tatsachengrundlage und die Rechtsgüterabwägung sind eigentlich
Nebelkerzen, weil die rechtliche Konstruktion schon formal völlig
schief ist und den elementarsten Grundlagen der Jura widerspricht.
Wenn gedroht wird, dass Eltern ein Kind weggenommen wird, wenn
Quarantänemaßnahmen nicht umgesetzt werden, kann auch etwas nicht stimmen.
Es gibt den besonderen Schutz der Familie, Jugendämter
können zum Beispiel nur sehr schwer jemandem das Kind wegnehmen. Es
bräuchte auf jeden Fall ein konkretes Gesetz dafür, sonst bräuchte man
überhaupt keine Spezialgesetzgebung, sondern jeder Polizist könnte
nach eigener Einschätzung solche Handlungen begehen.