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Corona-Untersuchungsausschuss Sitzung 11: Datenschutz, rechtliche Grundlagen für Maßnahmen, Grundrechtseingriffe

Die Sitzung fand am 18. August 2020 statt.

Einleitung

In dieser Sitzung geht man datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit PCR-Tests und Tracking-Anwendungen für das Mobiltelefon nach. Weiterhin wird Fragen zu den rechtlichen Grundlagen der politischen Maßnahmen nachgegangen und wie die Rolle der Polizei bei der Durchsetzung der Maßnahmen zu sehen ist.

Teilnehmer

  • Dr. Wodarg als fester Teilnehmer des Ausschusses
  • Dr. Thilo Weichert, ein erfahrener Datenschützer der viele Jahre Datenschutzbeauftrager von Schleswig-Holstein gewesen war.
  • Rechtsanwalt Gordon Pankalla von der Initiative „Anwälte für Aufklärung“.
  • Karl Hilz, pensionierter Polizeibeamter aus dem Raum München.

Aussagen

Dr. Thilo Weichert zu Datenschutzfragen

  • Dr. Wodarg wirft ein, dass die Durchführung eines (PCR-)Tests auf eine infektiöse Krankheit einen verantwortlichen Arzt erfordert. Das dürfe nicht einfach irgendwer machen. Daher sollte man sich diesen auch nennen lassen und sei es nur der zuständige Arzt des Gesundheitsamts.
  • Rechtsanwältin Fischer ergänzt, dass es sich empfiehlt auch immer das zuständige Labor, in dem ein Test durchgeführt wird, in Erfahrung zu bringen, damit man da nachhaken kann, falls etwas nicht stimmt.
  • Dr. Weichert erläutert, dass im Rahmen eines Corona-Tests auf jeden Fall eine Aufklärung per Merkblatt oder ähnlichem stattfinden muss. Darauf muss die Art der Datenverarbeitung, die Zweckbindung usw. erläutert sein.
  • Die Datenerfassung in Restaurants ist laut Dr. Weichert bedenklich insbesondere wenn gemeinsame Eintragungslisten für alle verwendet werden, da man dann Daten anderer Leute einsehen und seine Schlüsse ziehen kann. Auch, dass die Polizei diese Daten zu anderen Zwecken verwendet, wie es teilweise in Medien gemeldet wurde, müsste extrem engen Grenzen und hohen Anforderungen unterliegen.
  • Inwieweit das (zu diesem Zeitpunkt gültige) Infektionsschutzgesetz und die dort bedingte „pandemische Lage nationaler Tragweite“ als Grundlage für alles ablaufende ausreicht ist für Dr. Weichert zweifelhaft. Er findet es jedoch insofern verhältnismäßig, dass man es im Moment nicht besser weiß und keine besseren Mittel hat. Auch PCR-Tests hält er für in Ordnung, wenn sie eine 95 Prozentige Trefferquote haben, wie Medien behaupten, die er konsumiert hat (vergleich Corona-Ausschuss Sitzung 4: Aussagekraft des PCR-Tests).
  • Ein Regensburger Rechtsprofessor hat in einem Gutachten festgehalten, dass die Grundlagen für den Fortbestand der Maßnahmen permanent überprüft werden müssten, was wohl nicht geschieht, denn zum Zeitpunkt der Sitzung (im Sommer) sieht es nicht nach einer Katastrophe aus.

Rechtsanwalt Gordon Pankalla zu Rechtsgrundlagen für Maßnahmen

  • Die im Infektionsschutzgesetzt genannte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ scheint kein medizinischer Begriff, sondern ein rechtlich oder politischer Begriff zu sein. Das heißt es müsste eigentlich darüber im Parlament abgestimmt werden, ob diese Lage besteht, oder nicht. Das wurde aber nicht gemacht. Anträge von den Parteien AfD und FDP dazu wurden abgelehnt.
  • Der Knackpunkt bei der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ist die Definition. Es muss bundesweit auftreten, es muss eine Epidemie herrschen und es muss systemisch sein, d.h. es muss drohen, dass das Grundheitssystem zusammenbricht. Das RKI sagt zwar das Risiko sei nach wie vor hoch, doch die Ressourcenbelastung im Gesundheitswesen sei aktuell in weiten Teilen Deutschlands „gering“ und nur örtlich „hoch“.
  • Die Verordnungen ändern sich so schnell, dass Klagen schon wieder veraltet sind, bis sie überhaupt in Gang kommen. Selbst die Richter würden sich vielfach nicht mehr auskennen.
  • Die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ hat eine Art Blanko-Vollmacht zur Folge, die weit mehr als 1.000 Richtlinien im Recht betrifft.

Polizist im Ruhestand Karl Hilz

  • Karl Hilz ist ein pensionierter Polizeibeamter aus dem Raum München, der schon länger kritisch mit der Ausrichtung der Polizei und der Verfolgung von Straftaten unter privilegierten Personen ist.
  • Er befindet eine generelle Änderung der Wahrnehmung der Polizei. Der Polizist habe sich vom „Freund und Helfer“ zum Repräsentanten der Staatsmacht und der Politik gewandelt. Es gebe für Polizisten immer weniger Spielraum zur eigenen Einschätzung, sondern es werde hartes Durchgreifen des Rechts verlangt.
  • Polizisten haben laut Herrn Hilz einen sehr geringen Spielraum dabei ihre eigene Meinung öffentlich kundzutun, ohne negative Folgen fürchten zu müssen.
  • Er sieht strukturelles „organisiertes Verbrechen“, Verflechtungen zwischen Politik, Jusitz und Wirtschaft, welche schon seit den Zeiten des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß bestanden haben und denen alles durchgehen gelassen wird.
dt/corona_ausschuss/sitzung11.txt · Zuletzt geändert: 13.04.2021 20:53 von Matthias Gerstner